Wir befinden uns in einer hervorragenden Zeit. Die medizinischen Möglichkeiten sind revolutionär, aber auch schon durch Anwendung und viele positive Erfahrungen sicher! Ich bin für Sie zur Spezialistin in diesem Bereich ausgebildet. Wir und unsere Kinder müssen nicht mehr eines Tages sagen: „Das gab es damals nicht, das wurde uns nicht erklärt, die Eltern wußten es nicht besser.“ Es gibt keine Entschuldigung mehr für schiefe oder kaputte Zähne!
Einen Wehmutstropfen gibt es – aber das ist Sache des Blickwinkels:
Sie sind sicher im Bilde darüber, dass die Gesundheitspolitik keinen Spielraum hat, jedem behandlungsbedürftigen Kind eine finanzielle Unterstützung seitens der gesetzlichen Krankenkassen zu ermöglichen. Nur die schwierigen Probleme werden unterstützt: Die Einstufung erfolgt durch die Kieferorthopäden ganz klar geregelt nach dem KIG-System. KIG-Grad 1-2 bedeutet: kein Zuschuß zur Behandlung; KIG-Grad 3-5 bedeutet: Zuschuß. Es handelt sich beim ersten Termin zunächst mal um eine erste Einschätzung.
Wenn Sie die finanzielle Unterstützung der Versicherung heute nicht bekommen, und vom Wachstum her noch etwas Zeit bleibt, hat der Kieferorthopäde oft die Möglichkeit, die Einstufung nach weiterer Entwicklung des Kindes später erneut zu treffen. Manchmal liegt der Befund dann doch noch im Bereich einer Kassenzuzahlung.
Ist die Einstufung positiv, d.h. Grad 3-5, dann zahlt die Krankenkasse für eine ausreichende und zweckmäßige Behandlung. Fühlen Sie sich als mündige Eltern- wenn Sie selbst eine bessere Behandlung für ihr Kind für sinnvoll halten, dann können Sie die gesetzliche Leistung in Anspruch nehmen und trotzdem darüber hinaus eine optimierte Behandlung bekommen, ohne privat versichert zu sein!
Wir klären auf und helfen bei der finanziellen Abwicklung.
Falls Sie sich über Zusatzversicherungen für „Kieferorthopädie“ informieren möchten: www.hanswaizmann.de
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